Sonntag, Februar 17, 2008

Das Schwein soll hängen

Zwischen dem 9.- und dem 19. Jahrhundert wurden nicht nur Menschen vors Gericht zitiert. In den meisten Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Egal ob Pferde, Schweine, Esel, Ameisen oder Kröten, vor Gericht waren sie alle gleich. Es wurde ein Ankläger, ein Verteidiger, ein Richter und Publikum aufgeboten. Zwar war den Menschen klar, dass die Tiere dem Prozess nicht intellektuell folgen konnten, aber die Vorstellung von Gut und Böse, von Gott und dem Teufel ließ es nicht zu, dass eine Tat ungesühnt blieb.

So wurde bei Sodomie beispielsweise sowohl der Schänder als auch der Geschändete zum Tode verurteilt.

„Wir möchten bezeugen, dass sie in Worten und Taten und all ihren Lebensgewohnheiten eine äußerst anständige Person ist.“

( Eidesstattliche Erklärung eines französischen Gemeindepfarrers im Dorf Vanvre, der sich für 1750 für eine Eselin einsetzte, die Sodomie-Opfer geworden war. (nach: Sagenschneider, Marie: 50 Klassiker Prozesse)

Während die weltlichen Gerichte für Tiere fast nur den Galgen kannten hatte die Kirche mehr Möglichkeiten. So wurden 1559 in Dresden eine Horde Spatzen exkommuniziert. Sie hatten es gewagt die Predigt des Pfarrers mit ihrem Gezwitscher zu stören. Die Kirche prozessierte gegen Raupen, Schnecken, Heuschrecken, Mäuse und Ratten, während sich die weltliche Justiz eher um Haus- und Nutztiere kümmerte.

Nicht immer gewannen jedoch die Menschen. Ein Weinbauer im St. Jean de Maurienne klagte 1546 gegen eine Horde gefräßiger Käfer, die seinen Weinberg befallen hatten. Das Kirchengericht wies seinen Fall ab, da Gott „die Erde mit Früchten und Pflanzen bedeckt [hat], sodass sie alle seine Geschöpfe ernähre“ (vgl. Sagenschneider S.38). Der Bauer solle sich überlegen, ob die Käfer nicht eine Strafe für seine Sünden wären. Angeblich sollen die Tiere weitergezogen sein, nachdem der verzweifelte Bauer eine Prozession um seinen Weinberg bezahlte und fleißiger die Messe besuchte.

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