Hunde blicken zu uns auf, Katzen schauen auf uns herab und Schweine behandeln uns als Gleichgesinnte.
Winston Churchill
Böse Stimmen bezeichnen ihn als Mischung aus Mario Barth und Mr. Bean. Mit Recht. Homepage:www.rockdasdorf.de
Sonntag, Februar 17, 2008
Das Schwein soll hängen
Zwischen dem 9.- und dem 19. Jahrhundert wurden nicht nur Menschen vors Gericht zitiert. In den meisten Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Egal ob Pferde, Schweine, Esel, Ameisen oder Kröten, vor Gericht waren sie alle gleich. Es wurde ein Ankläger, ein Verteidiger, ein Richter und Publikum aufgeboten. Zwar war den Menschen klar, dass die Tiere dem Prozess nicht intellektuell folgen konnten, aber die Vorstellung von Gut und Böse, von Gott und dem Teufel ließ es nicht zu, dass eine Tat ungesühnt blieb.
So wurde bei Sodomie beispielsweise sowohl der Schänder als auch der Geschändete zum Tode verurteilt.
„Wir möchten bezeugen, dass sie in Worten und Taten und all ihren Lebensgewohnheiten eine äußerst anständige Person ist.“
( Eidesstattliche Erklärung eines französischen Gemeindepfarrers im Dorf Vanvre, der sich für 1750 für eine Eselin einsetzte, die Sodomie-Opfer geworden war. (nach: Sagenschneider, Marie: 50 Klassiker Prozesse)
Während die weltlichen Gerichte für Tiere fast nur den Galgen kannten hatte die Kirche mehr Möglichkeiten. So wurden 1559 in Dresden eine Horde Spatzen exkommuniziert. Sie hatten es gewagt die Predigt des Pfarrers mit ihrem Gezwitscher zu stören. Die Kirche prozessierte gegen Raupen, Schnecken, Heuschrecken, Mäuse und Ratten, während sich die weltliche Justiz eher um Haus- und Nutztiere kümmerte.
Nicht immer gewannen jedoch die Menschen. Ein Weinbauer im St. Jean de Maurienne klagte 1546 gegen eine Horde gefräßiger Käfer, die seinen Weinberg befallen hatten. Das Kirchengericht wies seinen Fall ab, da Gott „die Erde mit Früchten und Pflanzen bedeckt [hat], sodass sie alle seine Geschöpfe ernähre“ (vgl. Sagenschneider S.38). Der Bauer solle sich überlegen, ob die Käfer nicht eine Strafe für seine Sünden wären. Angeblich sollen die Tiere weitergezogen sein, nachdem der verzweifelte Bauer eine Prozession um seinen Weinberg bezahlte und fleißiger die Messe besuchte.
So wurde bei Sodomie beispielsweise sowohl der Schänder als auch der Geschändete zum Tode verurteilt.
„Wir möchten bezeugen, dass sie in Worten und Taten und all ihren Lebensgewohnheiten eine äußerst anständige Person ist.“
( Eidesstattliche Erklärung eines französischen Gemeindepfarrers im Dorf Vanvre, der sich für 1750 für eine Eselin einsetzte, die Sodomie-Opfer geworden war. (nach: Sagenschneider, Marie: 50 Klassiker Prozesse)
Während die weltlichen Gerichte für Tiere fast nur den Galgen kannten hatte die Kirche mehr Möglichkeiten. So wurden 1559 in Dresden eine Horde Spatzen exkommuniziert. Sie hatten es gewagt die Predigt des Pfarrers mit ihrem Gezwitscher zu stören. Die Kirche prozessierte gegen Raupen, Schnecken, Heuschrecken, Mäuse und Ratten, während sich die weltliche Justiz eher um Haus- und Nutztiere kümmerte.
Nicht immer gewannen jedoch die Menschen. Ein Weinbauer im St. Jean de Maurienne klagte 1546 gegen eine Horde gefräßiger Käfer, die seinen Weinberg befallen hatten. Das Kirchengericht wies seinen Fall ab, da Gott „die Erde mit Früchten und Pflanzen bedeckt [hat], sodass sie alle seine Geschöpfe ernähre“ (vgl. Sagenschneider S.38). Der Bauer solle sich überlegen, ob die Käfer nicht eine Strafe für seine Sünden wären. Angeblich sollen die Tiere weitergezogen sein, nachdem der verzweifelte Bauer eine Prozession um seinen Weinberg bezahlte und fleißiger die Messe besuchte.
Schweinische Geräusche
Wußtet ihr, dass für die meisten Geräusche in Pornos Lebensmittel benutzt werden? Nein, ich meine natürlich Uh, ah, du bist so gut - ich meine das andere... Zwei Körper schlagen aufeinander ... Alles Schnitzel, Bratwürste und Mayonese... Ihr glaubt mir nicht?
Seht selbst:
Credits: gfiorita
Gefunden habe ich das Ganze übrigens beim Schweinischen Boten.
Seht selbst:
Credits: gfiorita
Gefunden habe ich das Ganze übrigens beim Schweinischen Boten.
Wanted: Bierträger und Zigarettenhalter
Nach der Auftragsflaute vor ein paar Monaten läuft es jetzt richtig gut. Ich glaube, ich brauche ein wenig Unterstützung – einen Praktikanten, der mir ruhig auch im Haushalt ein wenig unter die Arme greifen darf. Schließlich wird er bei mir jede Menge toller Sachen lernen und einen 1a Einblick bekommen, wie es in unserer Branche wirklich abgeht. Ich hab mir gedacht, dass ich neben einer Anzeige in der Münsterschen Zeitung auch hier mal ein wenig Werbung für den Job machen können. Also, let´s go:
Gesucht:
Junge, pfiffige, kreative Spürnase für ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einer renommierten Detektei im Herzen des Münsterlandes.
Anforderungen:
Mindestens Realschulabschluss plus eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im kaufmännischen oder verwaltungsfachlichen Bereich. Gute Voraussetzungen bringen auch die mit, die in einer zuvor bei Notaren und Rechtsanwälten oder aber im Polizeivollzugs- und Kriminaldienst tätig waren.
Ansonsten unerlässlich: Vertrauenswürdig, verschwiegen und zuverlässig, großes Pflichtgefühl, Ausdauer und Selbständigkeit, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, gutes Personen- und Sachgedächtnis, hohes Maß an Verschwiegenheit, technisches Verständnis, gute Computer- und WWW-Kenntnisse
Auch schön und wichtig:
Du kannst gut putzen, kochen, verstehst Dich auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten, auch landwirtschaftliche Tätigkeiten sind Dir vertraut. Außerdem bist Du ein geselliger Typ, rauchst und trinkst ganz gern mal einen; sollst mir dann und wann Gesellschaft leisten, Kumpel.
Gehalt:
Du darfst bei mir wohnen und mitessen, ich bin ja nicht so. Freu Dich, Du wirst einen der tollsten Menschen auf diesem Planeten bei der Klärung der aufregensten und spannendsten Verbrechen begleiten und unterstützen. „XX, fahr schon mal de Wagen vor.“
Ich freu mich auf Eure Zuschriften! Weitere Fragen können wir ja dann bei einem Bierchen klären...
Gesucht:
Junge, pfiffige, kreative Spürnase für ein mindestens dreimonatiges Praktikum in einer renommierten Detektei im Herzen des Münsterlandes.
Anforderungen:
Mindestens Realschulabschluss plus eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im kaufmännischen oder verwaltungsfachlichen Bereich. Gute Voraussetzungen bringen auch die mit, die in einer zuvor bei Notaren und Rechtsanwälten oder aber im Polizeivollzugs- und Kriminaldienst tätig waren.
Ansonsten unerlässlich: Vertrauenswürdig, verschwiegen und zuverlässig, großes Pflichtgefühl, Ausdauer und Selbständigkeit, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, gutes Personen- und Sachgedächtnis, hohes Maß an Verschwiegenheit, technisches Verständnis, gute Computer- und WWW-Kenntnisse
Auch schön und wichtig:
Du kannst gut putzen, kochen, verstehst Dich auf hauswirtschaftliche Tätigkeiten, auch landwirtschaftliche Tätigkeiten sind Dir vertraut. Außerdem bist Du ein geselliger Typ, rauchst und trinkst ganz gern mal einen; sollst mir dann und wann Gesellschaft leisten, Kumpel.
Gehalt:
Du darfst bei mir wohnen und mitessen, ich bin ja nicht so. Freu Dich, Du wirst einen der tollsten Menschen auf diesem Planeten bei der Klärung der aufregensten und spannendsten Verbrechen begleiten und unterstützen. „XX, fahr schon mal de Wagen vor.“
Ich freu mich auf Eure Zuschriften! Weitere Fragen können wir ja dann bei einem Bierchen klären...
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